Musikverlage verklagen Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen

2026-09-01 · kamil

Führende Musikverlage wie Sony, EMI und Warner Chappell haben eine Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Sie werfen dem Entwickler des KI-Modells Claude vor, tausende urheberrechtlich geschützter Musikkompositionen illegal heruntergeladen und zur Schulung seiner Künstlichen Intelligenz verwendet zu haben. Die Verlage halten eine frühere Einigung mit Buchautoren über 1,5 Milliarden US-Dollar für unzureichend, um weiteres rechtsverletzendes Verhalten zu verhindern.

Hintergrund der Klage und Vorwürfe

Die Kläger behaupten, Anthropic habe nicht nur Millionen von Büchern, sondern auch „Tausende über Tausende“ ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke piratiert. Dies schließe Titel wie die Gesamtwerke der Beatles, Taylors Swifts „beste“ Songs und „VH1’s 100 Greatest Songs of Rock & Roll“ ein. Die Verlage befürchten, dass Songwriter durch die Verbreitung KI-generierter Werke in den Musikcharts geschädigt werden und fordern eine Unterlassung, um die weitere Verletzung von Musikurheberrechten zu stoppen.

Verlage behaupten, dass Anthropic mittels BitTorrent seit Juli 2021 eine „massenhafte Kampagne illegalen Torrentings“ betrieben habe. Anthropic-Mitbegründer Benjamin Mann soll persönlich Millionen piratierter Bücher von der Plattform Library Genesis (LibGen) heruntergeladen haben. Auch CEO Dario Amodei wird die Genehmigung dieser Praktiken vorgeworfen; beide sind namentlich in der Klage genannt. Nach der Abschaltung von LibGen durch das FBI Ende 2021 soll Anthropic über den „Pirate Library Mirror“ (PiLiMi) Zugang zu Kopien der Daten erhalten haben. Interne Nachrichten, die im Rahmen einer früheren Klage von Buchautoren aufgedeckt wurden, zeigen, wie Mann Mitarbeiter anwies, PiLiMi zu nutzen, was von einem Mitarbeiter enthusiastisch als „zlibrary my beloved“ kommentiert wurde.

Streit um die Datennutzung und Marktschäden

Anthropic bestreitet, die von LibGen und PiLiMi heruntergeladenen Bücher zur Schulung kommerzieller Claude-KI-Modelle verwendet zu haben. Die Kläger entgegnen jedoch, dass die Definition von „Schulung“ entscheidend sei. Sie behaupten, dass mindestens eines der kommerziellen Claude-Modelle von Anthropic synthetische Daten oder verstärktes Feedback von nicht-kommerziellen KI-Modellen erhalten habe, die ihrerseits mit Texten aus LibGen und/oder PiLiMi trainiert wurden. Zudem würden die piratierten Inhalte auch für die „Guardrails“ – also Schutzmechanismen zur Überprüfung von Textübereinstimmungen in den KI-Ausgaben – genutzt.

Ein Sprecher von Anthropic bezeichnete die Klage als wiederholte Vorwürfe aus bereits beigelegten Fällen und betonte, dass das Training generativer KI-Modelle eine „transformative faire Nutzung“ darstelle. Die Musikverlage argumentieren jedoch, dass der frühere Gerichtsentscheid zugunsten von Anthropic in der Autorenklage darauf beruhte, dass die Autoren keine Marktschäden nachweisen konnten. Die Musikverlage sehen hier größere Chancen, da KI-generierte Songs bereits in Musikcharts konkurrieren und Tantiemenpools verdünnen könnten, wie das US Copyright Office festgestellt hat.

Die Verlage werfen Anthropic vor, Claude absichtlich darauf trainiert zu haben, Texte zu reproduzieren. Dies sei nicht nur mit Piratenbibliotheken, sondern auch mit anderen nicht autorisierten Datensätzen geschehen, darunter illegal von Lyrics-Websites gescrapte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber.


Thema: Anthropic. Quelle/Inspiration: Ars Technica.

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