Deutsche Medienaufsicht stuft Googles KI-Übersichten als eigene Inhalte ein

2026-07-16 · kamil

Die deutschen Medienregulierungsbehörden haben KI-Suchmaschinen und Chatbots als Inhaltsanbieter klassifiziert und damit erstmals Urteile gegen Google und Perplexity unter dem Medienstaatsvertrag gefällt. Google und Perplexity haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.

KI-Dienste gelten als Inhaltsanbieter

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat ihre ersten Entscheidungen gegen KI-Dienste von Google, insbesondere die sogenannten AI Overviews, und Perplexity getroffen. Dies ist das erste Mal, dass deutsche Regulierungsbehörden den Medienstaatsvertrag auf KI-Suchmaschinen und Chatbots anwenden.

Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der ZAK, erklärte: „KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhaltsanbieter, und wir wenden nun konsequent das deutsche Medienrecht auf sie an.“ Laut ZAK greift der Haftungsschutz des Digital Services Act, der Plattformen bei der Verbreitung von Inhalten Dritter schützt, bei KI-generierten Antworten nicht, da diese als eigene Inhalte der Anbieter gelten.

Ein Münchner Gericht kam kürzlich zu einem ähnlichen Schluss, indem es KI-generierte Texte als eigenständige Inhalte betrachtete. Das Gericht stellte fest, dass die Antworten „eigenständige, neue und substanzielle Aussagen“ enthalten, die durch die Analyse und Kombination von Material verschiedener Drittseiten entstehen. Google wurde für falsche Behauptungen haftbar gemacht und hat Berufung angekündigt.

Vorwürfe gegen Google und Perplexity

Google sieht sich nun zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung auch medienrechtlichen Maßnahmen gegenüber. Die Urteile stellen formell fest, dass die Unternehmen gegen Paragraph 109 des Medienstaatsvertrags verstoßen haben und sind sofort vollstreckbar.

Die Regulierungsbehörden werfen Google vor, Transparenzvorschriften nicht einzuhalten und gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Googles KI-Zusammenfassungen erhalten eine bevorzugte Platzierung oberhalb der Suchergebnisse, wodurch traditionelle Links, insbesondere zu journalistischen Quellen, nach unten gedrängt werden. Dies wird als unzulässige Diskriminierung angesehen, da die KI-Antworten als eigene Inhalte Googles und nicht als neutrale Suchergebnisse gelten.

Im Fall von Perplexity haben die Regulierungsbehörden bisher nur das Fehlen eines benannten Vertreters in Deutschland und fehlende Transparenzangaben beanstandet. Die Dienste funktionieren zwar ähnlich, doch ist die Reichweite von Google erheblich größer.

KI-Dienste als Medienintermediäre

Die Regulierungsbehörden sehen KI-Dienste auch als Intermediäre. Wenn ein Chatbot Inhalte Dritter als Quellen oder in Linklisten einbezieht, beeinflusst er, ob Nutzer diese Inhalte finden können. Dies erfüllt laut Regulierungsbehörden die Kriterien für einen Medienintermediär und löst Transparenzvorschriften aus, die die Medienvielfalt schützen sollen. Schmiege betonte: „Wer durch die Auswahl und Platzierung von Links kontrolliert, ob Inhalte gefunden werden, muss dies transparent machen. Andernfalls verschwindet die Vielfalt unter journalistischen und redaktionellen Angeboten.“

Ein Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch unterstützt diese Ansicht. Sie argumentieren, dass die Integration von KI in Suchmaschinen die Informationsfindung verändert und den Traffic zu Originalquellen reduziert, was die Finanzierung des Journalismus gefährdet. Sie empfehlen die Schaffung einer eigenen Kategorie für KI-Suchmaschinen im Landesmedienrecht mit Regeln zum Schutz der Medienvielfalt.

Google hat auf diese Entwicklungen reagiert, unter anderem mit der Einführung seiner Funktion „Bevorzugte Quellen“. Diese wird von Kritikern jedoch als Feigenblatt betrachtet, da nur wenige Nutzer eine benutzerdefinierte Quellenliste pflegen dürften.


Thema: Perplexity. Quelle/Inspiration: The Decoder.

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