Anthropic-Urheberrechtsstreit: Milliarden-Einigung genehmigt

2026-07-21 · kamil

Ein US-Bundesgericht hat die 1,5-Milliarden-US-Dollar-Einigung des KI-Unternehmens Anthropic in einer Sammelklage wegen Urheberrechtsverletzung endgültig genehmigt. Die Genehmigung erfolgte am Montag durch Richterin Araceli Martinez-Olguin am US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien. Damit kann Anthropic mit den Auszahlungen an die Kläger, eine Gruppe von Autoren und Buchverlagen, beginnen.

Details der Einigung und Auszahlung

Der Vergleich sieht eine Auszahlung von 3.000 US-Dollar pro Werk vor, verteilt auf geschätzte 500.000 urheberrechtlich geschützte Werke. Die Gesamtsumme wird unter den Rechteinhabern, also den Autoren und Verlagen, aufgeteilt. Obwohl diese Einigung als die größte in der Geschichte des US-Urheberrechts gilt, betrachten viele Autoren und Kreative sie nicht als einen vollständigen Sieg.

Fair Use beim Training, illegaler Erwerb von Daten

Der Kern der juristischen Frage liegt in einer wichtigen Unterscheidung: Richter William Alsup, der die vorläufige Genehmigung erteilt hatte und inzwischen im Ruhestand ist, hatte entschieden, dass das Training eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschütztem Text unter den Grundsatz der „Fair Use“ fällt. Diese Entscheidung wird in der KI-Branche als wegweisend angesehen. Anthropic wurde jedoch nicht von der Art und Weise entlastet, wie es die Bücher ursprünglich erworben hatte. Das Unternehmen hatte seine Trainingsbibliothek aus zwei Quellen aufgebaut: aus legal erworbenen und gescannten Büchern sowie aus illegal von Piraterieseiten wie Library Genesis und Pirate Library Mirror heruntergeladenen Büchern. Richter Alsup stufte die zweite Beschaffungsmethode als illegal ein und sah die Möglichkeit eines Prozesses wegen Piraterie. Um diesen zu vermeiden und potenzielle Schadensersatzforderungen einer Jury zu umgehen, stimmte Anthropic dem Vergleich zu.

Kein bindender Präzedenzfall für die Branche

Die endgültige Genehmigung schließt zwar diesen spezifischen Fall ab, löst aber nicht die branchenweite Rechtsfrage zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Modellen. Da Alsups Entscheidung eine Einzelentscheidung eines Bezirksgerichts war und Anthropic sich für einen Vergleich entschied, wird der Fall nie ein Berufungsgericht erreichen, um einen bindenden Präzedenzfall zu schaffen.

Laufende Klagen gegen weitere KI-Unternehmen

Andere Gerichte können weiterhin ihre eigenen Schlussfolgerungen auf Basis ihrer jeweiligen Fakten ziehen. Aktuell laufen weitere Urheberrechtsklagen gegen prominente Unternehmen wie Google, Meta, Midjourney und OpenAI. Erst kürzlich reichten eine Gruppe von Verlagen und Autoren, darunter Hachette, Cengage, Elsevier, der Autor Scott Turow und S.C.R.I.B.E., eine Sammelklage gegen Google ein. Sie werfen dem Unternehmen vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke zum Training der KI-Plattform Gemini genutzt zu haben.


Thema: Anthropic. Quelle/Inspiration: TechCrunch.

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