OpenAIs Sprachmodell ChatGPT weigert sich neuerdings, Textpassagen im direkten Stil bekannter Autoren zu generieren. Stattdessen bietet das beliebte Large Language Model (LLM), ein großes Sprachmodell, an, die „breiteren Qualitäten“ der jeweiligen Schriftsteller aufzugreifen, während es seine eigene „Stimme“ beibehält.
Neue Verhaltensweise bei Stilnachahmung
Bei Testanfragen, beispielsweise für eine Geschichte im Stil von Stephen King, antwortete ChatGPT sinngemäß: „Ich kann definitiv mit den Merkmalen atmosphärischen, charaktergetriebenen Horrors und Kleinstadt-Angst schreiben, aber ich kann nicht in Stephen Kings exaktem Stil schreiben oder seine unverwechselbare Stimme genau nachahmen. Hier ist eine originelle Eröffnung, die ein ähnliches Gefühl einfängt, aber eigenständig bleibt…“ Dies wurde auch bei Anfragen zu lebenden Autoren wie J.K. Rowling und Amy Tan sowie verstorbenen Schriftstellern wie Charles Dickens und Ernest Hemingway beobachtet.
Während eine frühere Analyse von No Latency eine Nachgiebigkeit bei verstorbenen Autoren feststellte, zeigen jüngere Tests von Ars Technica, dass ChatGPT auch hier die direkte Stilkopie verweigert. Die Modelle versuchen stattdessen, ein allgemeines „Gefühl“ zu vermitteln, indem sie gemeinsame Merkmale der Werke aufgreifen. Diese subtile Unterscheidung könnte juristisch relevant sein.
Rechtliche Dimensionen und Urheberrechtsklagen
Die Änderung im Verhalten von ChatGPT könnte im Kontext der zahlreichen Klagen gegen OpenAI an Bedeutung gewinnen. Diese Klagen, eingereicht von Buchautoren, werfen dem Unternehmen umfassende Urheberrechtsverletzungen durch Modelle vor, die mit ihren Werken trainiert wurden. Einige Klagen verweisen explizit auf die „unheimliche Fähigkeit“ von ChatGPT, Texte zu generieren, die urheberrechtlich geschütztem Material ähneln.
Das US-Urheberrecht schützt grundsätzlich die konkrete Ausdrucksform einer Idee, nicht jedoch den immateriellen Stil eines Autors. Eine KI-generierte Stilnachahmung könnte jedoch als Verletzung gelten, wenn sie dem Originalwerk „wesentlich ähnlich“ wird. Robert Brauneis, Professor für Rechtswissenschaften an der George Washington University, betonte gegenüber Bloomberg Law, dass es noch nie eine Situation gab, in der der persönliche Stil einzelner Schöpfer so gut und kostengünstig nachgeahmt werden konnte wie heute mit KI.
Die Authors Guild, eine Berufsvertretung für Schriftsteller, empfiehlt in einem „Best Practices“-Dokument, generative KI nicht dazu zu nutzen, die einzigartigen Stile, Stimmen oder andere charakteristische Merkmale anderer Autoren absichtlich zu kopieren oder nachzuahmen, um den Wert ihrer Werke zu mindern oder daraus Profit zu schlagen. Dies könnte neben ethischen Fragen auch zu Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs oder Urheberrechtsverletzung führen.
Unterschiede bei anderen KI-Modellen und Nutzerreaktionen
Das Bestreben von LLMs, Stile nachzuahmen, hat bereits zu öffentlichen Debatten geführt, etwa als die Autorin Lena McDonald kritisiert wurde, weil ihr Buch einen offensichtlich KI-generierten Text enthielt, der besagte, eine Passage sei im Stil einer anderen Genre-Autorin umgeschrieben worden.
OpenAIs Bildgenerator DALL·E 3 lehnt Anfragen ab, Bilder im Stil lebender Künstler zu erstellen. Eine im Dezember veröffentlichte Spezifikation des OpenAI-Modells enthielt jedoch keine klaren Verbote zur Replikation urheberrechtlich geschützten Materials oder zur Stilnachahmung in schriftlichen Antworten.
Andere große LLMs handhaben Stil-Nachahmungsanfragen unterschiedlich: Googles Gemini erfüllt solche Anfragen konsequent, während Perplexity AI sie ähnlich wie ChatGPT ablehnt. Anthropic Claudes und Microsoft Copilot erfüllen die Anfragen zwar, fügen aber Qualifikationen hinzu, die ein Bewusstsein für die Problematik erkennen lassen.
Für einige langjährige ChatGPT-Nutzer führen die Änderungen bereits zu Problemen. Ein Reddit-Nutzer beklagte, dass ChatGPT nun keine Inhalte mehr im Stil spezifischer Autoren generieren könne, was zuvor mit sehr spezifischen Prompts möglich gewesen sei. Eine Anfrage von Ars Technica an OpenAI zu diesem Thema blieb unbeantwortet.
Thema: ChatGPT. Quelle/Inspiration: Ars Technica.