Character.AI, eine Plattform für Chatbots, hat diese Woche Insolvenz nach Chapter 11 beantragt. Dieser Schritt ist Teil einer komplexen Transaktion, die es Disney ermöglicht hat, den Großteil der Belegschaft von Character.AI, einschließlich des ehemaligen CEOs Karandeep Anand, zu übernehmen und potenziell eine weitreichende Lizenz für die Technologie des Unternehmens zu erwerben. Gleichzeitig bleiben die zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen und Klagen bei der insolventen Einheit.
Struktur der Übernahme und Haftungsausschluss
Die Insolvenzanmeldung von Character.AI am 12. Oktober erfolgte vor dem Hintergrund privater Klagen wegen der Sicherheit seiner Chatbots sowie weltweiter behördlicher Untersuchungen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seine Bots hätten Minderjährige zu Selbstverletzung und Gewalt gegen Eltern ermutigt. Der neu ernannte CEO von Character.AI erklärte in einer Gerichtserklärung, das Ziel der Insolvenz sei eine „einvernehmliche Lösung“ mit den Klägern und den untersuchenden Bundesstaaten, während der Wert der Vermögenswerte für die Aktionäre maximiert werde.
Die Transaktion mit Disney wird als „Reverse Acqui-Hire“ beschrieben, ein Prozess, bei dem ein Käufer Mitarbeiter und Technologie erwirbt, ohne die rechtlichen Verbindlichkeiten des Zielunternehmens zu übernehmen. Disney hatte im September bereits 5,5 Millionen US-Dollar sowie eine rückzahlbare Anzahlung von 2 Millionen US-Dollar an Character.AI gezahlt und den Großteil der Mitarbeiter eingestellt. Zudem wurde vereinbart, dass einige der nun bei Disney angestellten Mitarbeiter Character.AI für fünf Monate operativ unterstützen.
Durch das Insolvenzverfahren hofft Disney, eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive Lizenz für eine breite Palette von Character.AI-IP zu erhalten. Dazu gehören Code, Dokumentation, Frameworks, Tools sowie Technologien für Moderation, Trainingsinfrastruktur und Altersvorhersage. Nutzerdaten und die Character.AI-Website sind davon ausgenommen. Diese Lizenz soll in den kommenden Monaten versteigert werden. Sollte Disney den Zuschlag erhalten, ist eine zusätzliche Abschlusszahlung von 12,5 Millionen US-Dollar vorgesehen. Im Falle einer Niederlage würde Disney die Anzahlung zurückerhalten und eine Trennungsgebühr erhalten.
Rechtliche und personelle Komplexität
Um die Übernahme nicht als Fusion erscheinen zu lassen und die Haftung für bestehende Klagen bei Character.AI zu belassen, hat Disney einen Entwurf für einen Gerichtsbeschluss, den sogenannten „363 Free and Clear Order“, vorbereitet. Dieser soll klarstellen, dass Character.AI für „jegliche Haftung oder andere Verpflichtungen“ verantwortlich bleibt. Solche „Reverse Acqui-Hires“ sind in der KI-Branche in den letzten Jahren häufiger geworden und haben die Aufmerksamkeit des US-Kongresses auf sich gezogen, da Unternehmen oft keine kartellrechtlichen Meldungen vornehmen.
Die personelle Situation ist ebenfalls komplex: Sollte Disney die Lizenzauktion nicht gewinnen, hat das Unternehmen zugestimmt, dass der erfolgreiche Bieter bis zu 80 Prozent der bereits von Disney eingestellten Character.AI-Mitarbeiter interviewen und potenziell einstellen darf. Experten äußern jedoch Bedenken, dass ein wiederholter Arbeitgeberwechsel innerhalb weniger Monate unrealistisch sei und der Deal schwer rückgängig zu machen ist.
Vorgeschichte mit Google
Character.AI war bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Im August 2024 hatte Google Berichten zufolge 2,7 Milliarden US-Dollar für eine Lizenz an der Technologie des Start-ups gezahlt und die Gründer sowie weitere Mitglieder des ML-Forschungsteams eingestellt. Die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter verblieb jedoch bei Character.AI. Anschließend wurde Google zusammen mit Character.AI in mehreren Klagen genannt, darunter eine, die den Suizid eines 14-jährigen Jungen nach einer „emotional abhängigen und sexuell ausbeuterischen Beziehung“ zu einem Character.AI-Chatbot zum Inhalt hatte. Google argumentierte, als separates Unternehmen nicht verantwortlich zu sein, was der Richter jedoch nicht überzeugte.
Im Januar dieses Jahres einigten sich Google und Character.AI grundsätzlich auf einen Vergleich dieser und ähnlicher Klagen. Der Gesamtvergleich wurde im Juli von einem kalifornischen Nachlassgericht genehmigt, und ein Schiedsrichter wurde mit der Klärung der einzelnen Vergleichsfragen beauftragt. Am 11. Oktober, einen Tag vor der Insolvenzanmeldung von Character.AI, sollte der Schiedsrichter die Anhörungen zu den Vergleichsfragen beginnen.
Thema: Technologie / KI allgemein. Quelle/Inspiration: Ars Technica.