Ein US-Magistratsrichter hat Meta angewiesen, Führungskräfte zu identifizieren, die Entscheidungen zur Piraterie von Büchern aus sogenannten „Schattenbibliotheken“ wie Anna’s Archive und LibGen für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genehmigt haben. Diese Anordnung von Richter Thomas Hixon betrifft eine Sammelklage von Buchautoren, darunter Richard Kadrey und Sarah Silverman, sowie eine Klage des Verlags Entrepreneur Media, wie TorrentFreak berichtete.
Metas Verteidigungsstrategie und die gerichtliche Anordnung
Meta hatte in den vergangenen Wochen versucht, die Verantwortung für das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken über Torrent-Netzwerke auf einzelne Mitarbeiter abzuwälzen. Das Unternehmen argumentierte, dass niemand „entschieden“ habe, Bücher zu piratisieren, um KI zu trainieren. Stattdessen sprach Meta von einem „informellen Ansatz“ bei der Zusammenstellung früher KI-Datensätze, bei dem angeblich keine Autoritätspersonen formelle Entscheidungen getroffen hätten. Die Autoren und Verlage hingegen sehen darin eine bewusste Entscheidung Metas, Urheberrechtsverletzungen zu induzieren.
Richter Hixon hat Metas Argumentation weitgehend zurückgewiesen. Er betonte, dass die Klage nicht davon ausgehe, dass es nur einen einzelnen Entscheidungsträger gäbe, sondern alle involvierten Personen identifiziert werden müssten. Die Anordnung verpflichtet Meta nun, die Namen der Schlüsselentscheidungsträger sowie deren Beteiligungsdaten und die von ihnen genehmigten Entscheidungen zu jedem Datensatz offenzulegen. Meta hatte zuvor versucht, diese Informationen zurückzuhalten, indem es die Definitionen von „identifizieren“ und „Entscheidung“ im Antrag der Kläger anfocht.
Interne Belege deuten auf Genehmigungen hin
Die Kläger legten interne Beweise vor, die Metas Darstellung widersprechen. Mitarbeiter, die mit dem Herunterladen von Torrents beauftragt waren, äußerten demnach Unbehagen bei der Ausführung dieser Anweisungen. Interne Nachrichten zeigten, dass Personal Anweisungen zum Torrenting ablehnte oder hinterfragte; ein Mitarbeiter kommentierte, dass „Torrenting von einem Firmenlaptop sich nicht richtig anfühlt“. Ein anderer Mitarbeiter sagte aus, dass seine Downloads „eine Genehmigung auf Direktor- oder VP-Ebene für die Verwendung zum Training erforderten“, wie aus einem gemeinsamen Schreiben von Entrepreneur Media und Meta hervorgeht. Es gab auch eine Phase, in der die Unternehmensführung das Herunterladen von Torrents aus Anna’s Archive stoppte und später wieder aufnahm. Eine unredigierte Nachrichtenkette, die Anfang letzten Jahres entsiegelt wurde, deutete zudem darauf hin, dass die Entscheidung zum Download von LibGen nach einer „vorherigen Eskalation an MZ“ (Mark Zuckerberg) erfolgte.
Beweise zur Verbreitung von Daten gefordert
Die Autoren argumentieren, dass Meta, um schnell 80,6 Terabyte Daten von LibGen und 35,7 Terabyte von Anna’s Archive herunterladen zu können, auch Daten über das Torrent-Netzwerk verbreitet haben muss (sogenanntes „Seeding“). Meta behauptet, „Minderungsmaßnahmen“ eingesetzt zu haben, um Seeding zu verhindern. Richter Hixon hat Meta nun auch dazu verpflichtet, „Befehlsverlaufsdateien für jeden Server, den Meta zum Torrenting verwendete“, einschließlich virtueller Maschinen und AWS-Instanzen, vorzulegen. Diese Protokolldateien könnten Beweise dafür liefern, ob Meta urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet hat und mehr über die angeblichen Minderungsmaßnahmen Metas aufdecken. Darüber hinaus muss Meta Auskunft darüber geben, was mit piratierten Werken geschah, die nicht für das KI-Training verwendet wurden.
Thema: Meta. Quelle/Inspiration: Ars Technica.