Künstler gehen verstärkt gerichtlich gegen Technologieunternehmen vor, deren Künstliche-Intelligenz-Modelle (KI) mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurden. Dies zeigt sich exemplarisch am Fall des Autors Kirk Wallace Johnson, der seine Bücher, darunter „The Feather Thief“, in einem von The Atlantic veröffentlichten Datensatz für KI-Training wiederfand. Er beschreibt eine Mischung aus Wut über den Diebstahl und Sorge um die Zukunft der Autoren.
Rechtliche Schritte gegen KI-Giganten
Johnson hat sich proaktiv der Klage gegen Anthropic angeschlossen, die von der Kanzlei Susman Godfrey im Namen mehrerer Autoren geführt wird. Er ist einer von Dutzenden Künstlern – darunter Autoren, Musiker und Illustratoren –, die rechtliche Schritte gegen KI-Unternehmen wie Meta, Google, Anthropic, Stability AI, Midjourney, DeviantArt und Runway AI eingeleitet haben. Die Klagen basieren hauptsächlich auf Urheberrechtsverletzungen, einige verfolgen aber auch Verstöße gegen Nutzungsbedingungen.
Die Illustratorin Sarah Andersen, bekannt für ihren Webcomic „Sarah’s Scribbles“, war eine der ersten, die 2023 eine Sammelklage gegen Stability, Midjourney, DeviantArt und Runway AI einreichte. Sie empfand die Nutzung ihrer Arbeit als „Verletzung“ und eine „Reduzierung ihres Lebenswerks auf einen Algorithmus“. Auch die Autorin Andrea Bartz, federführende Klägerin gegen Anthropic, äußerte sich ähnlich, als sie feststellte, dass ihre Bücher wie „We Were Never Here“ zur Algorithmen-Schulung verwendet wurden.
Unterschiedliche Klagegründe und Googles Verteidigung
Während viele Klagen Urheberrechtsverletzungen betreffen, geht der Musiker Sam Kogon mit einer Gruppe unabhängiger Musiker einen anderen Weg gegen Googles Lyria KI-Musik-Engine. Sie werfen Google vor, dessen eigene Nutzungsbedingungen verletzt zu haben, indem Content ID-Systeme und YouTube-Daten zum Training von Lyria und ProducerAI missbraucht wurden. Kogon kritisiert, dass Google die Arbeit von Musikern „entwerte“, indem sie sie vorerst kostenlos an Dritte weitergebe, und bezeichnet KI-generierte Musik als „anti-menschlich“.
Google wies die Vorwürfe in einem Antrag auf Klageabweisung zurück und beruft sich auf die weitreichenden Rechte, die ihm die YouTube-Nutzungsbedingungen einräumen, darunter das Recht zur „Reproduktion, Verbreitung und Erstellung abgeleiteter Werke“. Ein Google-Sprecher erklärte, das Unternehmen nutze hochgeladene Inhalte zur Verbesserung des Produkterlebnisses für Nutzer und Ersteller, auch durch maschinelles Lernen und KI-Anwendungen.
Die Anwältin Krystle Delgado kritisiert Googles Argumentation. Sie betont, dass Nutzer YouTube nicht in der Annahme verwenden, die Rechte zur Neuerstellung ihrer Inhalte abzutreten, auch wenn die Nutzungsbedingungen eine „unwiderrufliche, unbefristete Lizenz“ gewähren. Künstler sehen dies als Missbrauch von Googles Position. Trotz anfänglicher Rückschläge in einigen Fällen bleiben viele Künstler optimistisch, dass ihre Bemühungen zu rechtlichen Leitplanken im Umgang mit KI führen werden, äußern aber gleichzeitig tiefe Bedenken hinsichtlich des Ansatzes der KI-Unternehmen.
Thema: Technologie / KI allgemein. Quelle/Inspiration: The Verge.