Meta ändert Nutzungsbedingungen, Kritiker sehen weiter Probleme

2026-10-21 · kamil

Meta hat in Reaktion auf öffentliche Kritik die Formulierungen in seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen angepasst. Ab dem 30. Oktober treten die überarbeiteten Bedingungen in Kraft, aus denen unter anderem das Wort „trainieren“ im Zusammenhang mit der Nutzung von Inhalten gestrichen wurde. Dennoch sehen Rechtsexperten und Verlegerverbände die Änderungen als unzureichend an, um Nutzer von Unternehmensseiten vor umfassenden Datenzugriffen zu schützen.

Hintergrund der Kontroverse

Die ursprünglichen, „gestrafften“ Nutzungsbedingungen von Meta hatten vergangene Woche für Aufsehen gesorgt. Rechtsexperten, die sich gegenüber Nieman Lab äußerten, warnten, dass die weitreichenden Klauseln Meta die Erlaubnis geben könnten, Websites, die auf Unternehmensseiten verlinkt sind, umfassend auszulesen. Die Befürchtung war, dass Meta diese Richtlinie nutzen könnte, um Millionen an Lizenzgebühren von Nachrichtenorganisationen zu umgehen, indem es Geschäftsnutzern vorschreibt, Daten für das Training von Künstlichen Intelligenzen (KI) bereitzustellen, nur weil sie eine Unternehmensseite betreiben.

Ein Sprecher von Meta bestätigte, dass Nutzer nicht über die Sprachänderungen im Vorfeld informiert wurden, was die Verwirrung vor der Einführung der neuen Richtlinie möglicherweise noch verstärkt.

Metas Anpassungen und anhaltende Bedenken

Meta hat in seinen aktualisierten Bedingungen das Wort „trainieren“ gelöscht. Auch die Formulierung „beliebige Inhalte“ wurde ersetzt durch die Erlaubnis, „regelmäßig Aktualisierungen“ von Websites der Geschäftsnutzer abzurufen. Dies soll dazu dienen, „Werbe- und Geschäftsprodukte bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu pflegen“ sowie die „Integrität und Sicherheit“ von Metas Produkten zu gewährleisten. Meta argumentiert, dass diese Datenerfassung den Nutzern zugutekommt, indem sie die Forschung für Produkte speist, die bei der Erstellung und Bereitstellung von Anzeigen und kommerziellen Inhalten helfen.

Die Experten, die ursprünglich Alarm geschlagen hatten, zeigten sich von Metas Aktualisierungen unbeeindruckt. Matt Topic, ein Medien- und Immaterialgüterrechtler bei Loevy & Loevy, erklärte gegenüber Nieman Lab, dass „Verleger weiterhin besorgt sein sollten“. Er argumentierte, dass die überarbeitete Version Meta immer noch erlaube, die ausgelesenen Inhalte zur „Entwicklung von Geschäftsprodukten“ zu nutzen – ein Begriff, der nicht klar definiert sei und vermutlich auch KI-Geschäftsprodukte umfasse. Topic ist der Ansicht, dass „entwickeln“ weit genug gefasst ist, um „trainieren“ einzuschließen.

James Grimmelmann, Professor für Digital- und Informationsrecht an der Cornell Law School, stimmte zu, dass die Formulierung „Werbe- und Geschäftsprodukte entwickeln“ immer noch zu weit gefasst sei und es Meta ermögliche, „ganze Websites auszulesen“.

Die Rolle von robots.txt

Eine weitere kritische Anmerkung betrifft das Fehlen einer Verpflichtung zur Einhaltung von `robots.txt`-Dateien. Diese Dateien ermöglichen es Website-Betreibern, Suchmaschinen-Crawlern Anweisungen zu geben, welche Bereiche ihrer Website nicht ausgelesen werden sollen. Da die Einhaltung von `robots.txt` freiwillig ist, könnten Experten zufolge die Nutzungsbedingungen, die keine Erwähnung von `robots.txt` enthalten, es Meta ermöglichen, Websites auszulesen, die versuchen, das Auslesen über diese Dateien zu blockieren. Benjamin Sobel, Professor für Rechtswissenschaften an der University of Wisconsin, betonte gegenüber Nieman Lab, dass eine Präferenz ohne rechtliche Durchsetzbarkeit ignoriert werden kann.

Globale Forderungen nach Regulierung

Die Kritik geht über die Berichterstattung von Nieman Lab hinaus. Nachrichtenverbände weltweit fordern Regulierungsbehörden auf, einzugreifen und Metas umstrittene Bedingungen vor dem Inkrafttreten zu blockieren.

  • Theo Bamber, Geschäftsführer der United Kingdom News Media Association, bezeichnete Metas Vorgehen als „schamlose Landnahme“ und „die schlimmste Art von arroganter Tech-Plattform-Schikane“. Er forderte die britischen Regulierungsbehörden auf, „für britische Kreative und die Geschäftswelt einzustehen“.
  • Der European Publishers Council hat bereits die Europäische Kommission um Intervention gebeten. Angela Mills Wad, Exekutivdirektorin der Gruppe, betonte, dass Verleger selbst entscheiden müssen, wie und ob ihr Journalismus verwendet wird, und faire Zahlungen aushandeln können sollten.
  • Danielle Coffey, Präsidentin und CEO der News/Media Alliance, der größten Nachrichtenverlegervereinigung in den USA, protestierte gegen die Bedingungen als „ungeheuerlich und wahrscheinlich illegal“. Sie forderte die US-Regulierungsbehörden auf, Metas Entscheidung, den Zugang zu seinem Publikum zu verweigern, es sei denn, Unternehmen erlauben Meta, Inhalte von ihren Websites auszulesen, als „erschreckende, unlautere Politik und einen klaren Missbrauch der Marktmacht des Unternehmens“ anzuerkennen. Coffey forderte, die Umsetzung der Bedingungen am 30. Oktober zu verhindern.

Thema: Meta. Quelle/Inspiration: Ars Technica.

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