Meta entfernt umstrittene Klausel zu KI-Training aus Nutzungsbedingungen

2026-10-17 · kamil

Meta hat nach öffentlicher Kritik eine spezifische Formulierung aus seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen gestrichen. Die entfernte Klausel wurde von Rechtsexperten und Branchenbeobachtern so interpretiert, dass sie Meta die Erlaubnis erteilen könnte, Inhalte von Websites, einschließlich Nachrichtenportalen, für das Training seiner Künstlichen Intelligenz zu nutzen.

Die beanstandete Passage, die nun nicht mehr auf der Seite mit den kommerziellen Bedingungen zu finden ist, lautete sinngemäß: „… Meta darf Inhalte von solchen Domains, Webseiten oder URLs verwenden, um die Produkte, Dienste und Funktionen der Meta Company, die unter diesen kommerziellen Bedingungen und allen anderen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen bereitgestellt werden, bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und deren Integrität zu wahren.“

Interpretation und Metas Reaktion

Experten wie das Neiman Lab und James Grimmelmann, Professor für Digital- und Informationsrecht an der Cornell University, sahen in dieser Formulierung einen Versuch Metas, sich das Recht zu sichern, von Websites gescrapte Inhalte kostenlos für das Training seiner KI-Produkte zu verwenden. Dies hätte potenziell auch Anweisungen in einer robots.txt-Datei außer Kraft setzen können. Eine robots.txt-Datei ist eine Standardmethode für Website-Betreiber, um Suchmaschinen-Crawlern und anderen Bots mitzuteilen, welche Bereiche ihrer Website nicht durchsucht oder indexiert werden sollen.

Meta wies die Kritik zunächst zurück. Andy Stone, Metas Vizepräsident für Kommunikation, und Sprecher Daniel Roberts betonten, dass es „keine Änderung der Art und Weise gibt, wie Meta Web-Crawler verwendet; jede gegenteilige Behauptung ist falsch.“

Mit der aktuellen Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und einer neuen Erklärung geht Meta nun einen Schritt weiter und entfernt die umstrittene Formulierung vollständig. Roberts präzisierte in einer nachfolgenden Stellungnahme gegenüber The Verge, dass die konsolidierten Crawling-Bedingungen ausschließlich für Metas Werbe- und Geschäftsprodukte galten und dies nun in den Bedingungen klargestellt wurde. Er bekräftigte, dass sich die Nutzung von Web-Crawlern durch Meta nicht ändere und Website-Betreiber weiterhin ihre Präferenzen über robots.txt signalisieren können. Roberts stellte klar: „Es geht hier nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und diese Updates geben uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen würden.“


Thema: Meta. Quelle/Inspiration: The Verge.

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